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 Stato della Città del Vaticano

 

 

Amtssprache

Italienisch, Latein

Staatsform

Absolute Monarchie. Der Papst ist als Bischof von              Rom Ex Officio Staatsoberhaupt

Staatsoberhaupt

Papst Benedikt XVI.

Regierungschef

Kardinalstaatssekretär / Tarcisio Bertone                 Präsident des Governatorato / Giovanni Lajolo

Fläche

0,44 km²

Einwohnerzahl

932 Einwohner (Juli 2008)

Bevölkerungsdichte

2.118 Einwohner pro km²

Währung

Euro

Unabhängigkeit

11. Februar 1929 (Lateranverträge)

Nationalhymne

Inno e Marcia Pontificale

Nationalfeiertag

19. April (Wahl von Benedikt XVI.)

Die Verfassung des Vatikanstaates geht auf die Lateranverträge zurück. Sie besagt, dass der Vatikan als Staat eine absolute Monarchie ist. Das von den Kardinälen gewählte Staatsoberhaupt, der Papst, ist Inhaber aller drei Gewalten, der Legislative, der Exekutive und der Judikative. Bei der Ausübung seiner Gewalten hilft ihm die römische Kurie, die als Hauptverwaltung der Gesamtkirche fungiert. Der Papst delegiert seine meisten weltlichen Funktionen an den Kardinalstaatssekretär. Stirbt der Papst oder tritt er zurück, liegen seine Kompetenzen für die Zeit der Sedisvakanz, also bis zur Wahl eines neuen Papstes, beim Kardinalskollegium. Gesetze, die vom Kardinalskollegium erlassen werden, gelten nur für diese Interimszeit. Der Vatikanstaat ist der weltliche Herrschaftsbereich des Papstes. Er gehört, im Gegensatz zu den Einrichtungen der römischen Kurie, nicht zum Völkerrechtssubjekt Heiliger Stuhl. Allerdings vertritt der Heilige Stuhl auch die Interessen des Vatikanstaates.